Künstliche Intelligenz (KI) ist längst fester Bestandteil unseres beruflichen und privaten Alltags – ob als Chatbot im Kundenservice, automatisierte Datenanalyse oder intelligente Texterstellung. Für Unternehmen im DACH-Raum bietet KI enormes Potenzial, Prozesse zu beschleunigen und Entscheidungen datenbasiert zu treffen.
Doch mit dem Einsatz von KI rückt eine zentrale Frage in den Fokus: Wie lassen sich Innovationen datenschutzkonform nach DSGVO umsetzen – und wie sicher sind Unternehmens- und Kundendaten wirklich?
KI ist kein neues Phänomen. Bereits in den 1950er-Jahren entstanden erste Anwendungen – etwa das erste schachspielende Computerprogramm. 1965 folgte DENDRAL, eines der bedeutendsten Expertensysteme, das in der Lage war, unbekannte chemische Strukturen zu identifizieren. So entdeckte es automatisch unbekannte Arzneimittelformen. Solche Systeme legten den Grundstein für die heutige KI-Entwicklung.
Moderne KI-Systeme basieren auf großen Datenmengen und komplexen mathematischen Modellen. Entwickler:innen legen vor dem Training die Systemarchitektur fest, wählen geeignete neuronale Netze und maschinelle Lernverfahren wie Deep Learning aus und passen diese während des Trainings so lange an, bis die gewünschte Leistung erreicht ist.
Ein entscheidender Punkt: KI-Systeme können auch Daten verarbeiten, die im Training nicht vorkamen – das sogenannte Generalisieren. Je größer die Abweichung zwischen neuen Eingaben und den Trainingsdaten, desto höher die Fehlerwahrscheinlichkeit. Deshalb ist kontinuierliches Nachtrainieren mit aktuellen, qualitativ hochwertigen Daten notwendig – selbstverständlich im Rahmen der Datenschutzbestimmungen.
Wesentliche Erfolgsfaktoren:
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt klare Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten. Für KI bedeutet das, dass nicht nur die technischen Systeme sicher sein müssen, sondern auch der gesamte Datenverarbeitungsprozess den rechtlichen Vorgaben entsprechen muss.
Während einige Anbieter ihre DSGVO-Konformität aktiv bewerben, bleiben andere eher vage. Um hier Transparenz zu schaffen, lohnt ein Blick auf konkrete Beispiele – basierend auf öffentlich zugänglichen Informationen (ohne Gewähr auf Vollständigkeit):
Nutzt bestehende Microsoft-Compliance-Standards und verarbeitet EU-Daten innerhalb der EU-Datengrenzen. Interaktionen werden gespeichert – Unternehmen sollten prüfen, welche Inhalte darüber geteilt werden.
Verarbeitet eingegebene Inhalte und kann diese zur Verbesserung des Dienstes nutzen. Unter bestimmten Umständen können personenbezogene Daten weitergegeben werden – eine interne Richtlinie zur Prompt-Gestaltung ist daher Pflicht.
Nutzt personenbezogene Daten und kann sie teilen, hält sich an geltende Datenschutzabkommen (z. B. EU-US Data Privacy Framework). Code-Beispiele sollten vor Verwendung auf sensible Daten geprüft werden.
Anbieterangaben zufolge vollständig DSGVO-konform, Verarbeitung in deutschen Rechenzentren oder On-Premises. Dennoch gilt: Marketingaussagen prüfen und vertraglich absichern.
Zusammengefasst kann man sagen: DSGVO-konforme KI ist möglich – erfordert aber aktive Steuerung, transparente Prozesse und klare interne Richtlinien. Unternehmen sollten den Einsatz regelmäßig überprüfen und sich nicht allein auf Herstellerangaben verlassen.
So bleibt KI ein strategisches Werkzeug – und kein Risiko für Datenschutz und Compliance.
KI kann grundsätzlich eine gute Unterstützung sein, sollte die eigene Lösungsfindung und das Denken aber nicht vollständig übernehmen.
Die in diesem Artikel bereitgestellten Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Es werden keine rechtsverbindlichen Aussagen zur Nutzung von KI im Sinne der DSGVO getroffen.
Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.
Unser Geschäftsführer Tibor Csizmadia und unser Kundenbetreuer Jens Walter stehen Ihnen persönlich zur Verfügung. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und erhalten Sie eine kompetente Erstberatung in einem unverbindlichen Austausch.