Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: Der komplette Guide: Compliance, WCAG-Standards, praktische Tools und nahtlose Integration

Danjela L.
05/2025

1. Einleitung: Die Bedeutung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

Der 28. Juni 2025 markiert einen Meilenstein für die digitale Inklusion in Deutschland und Europa: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt in Kraft und bringt grundlegende Veränderungen für Unternehmen mit sich. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen und physischen Produkte sowie Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – ein wichtiger Schritt, um Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu Technologien und Services zu ermöglichen.

Für viele Unternehmen bedeutet dies konkrete Anpassungen an Websites, Apps, E-Commerce-Plattformen, Selbstbedienungsterminals und digitalen Dokumenten. Die Umsetzung dieser Anforderungen ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern bietet auch erhebliche wirtschaftliche Chancen: Eine barrierefreie Gestaltung erschließt neue Kundengruppen, verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle und kann sogar die Suchmaschinenoptimierung positiv beeinflussen.

1.1. Für wen ist dieser Artikel relevant?

Dieser Artikel richtet sich primär an Entscheidungsträger und Fachexperten in Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen für Endverbraucher (Consumer) anbieten. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft in erster Linie B2C-Unternehmen, da es speziell auf Produkte und Dienstleistungen abzielt, die direkt an Verbraucher bereitgestellt werden. Unternehmen, die ausschließlich im B2B-Bereich tätig sind und deren Produkte nicht von Endverbrauchern genutzt werden, fallen in der Regel nicht unter die Anforderungen des BFSG.

Dennoch sollten auch B2B-Unternehmen den Artikel mit Interesse lesen, insbesondere wenn:

  • ihre Produkte oder Dienstleistungen später in der Wertschöpfungskette vom Endverbraucher genutzt werden können
  • sie Zulieferer oder Dienstleister für direkt betroffene B2C-Unternehmen sind
  • sie Software oder Systeme entwickeln, die in kundenorientierten Anwendungen eingesetzt werden

Als Entscheidungsträger im Produktmanagement, in der Softwareentwicklung, im UX-Design oder in leitenden Positionen finden Sie hier alle relevanten Informationen, um einzuschätzen, ob und inwieweit Ihre digitalen Angebote vom BFSG betroffen sind und welche Maßnahmen Sie gegebenenfalls ergreifen sollten.

2. Was ist das BFSG 2025?

2.1. Offizielle Definition

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die nationale Umsetzung der European Accessibility Act (EAA) Richtlinie in deutsches Recht. Der vollständige Gesetzestitel lautet "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen".

Das BFSG definiert erstmals verbindliche und einheitliche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, die über den öffentlichen Sektor hinausgehen und auch private Unternehmen einbeziehen. Es schafft damit einen EU-weit harmonisierten Rechtsrahmen, der Menschen mit Behinderungen den Zugang zu wesentlichen Gütern und Dienstleistungen erleichtern soll.

2.2. Betroffene Unternehmen

Pixelgrafik mit Symbolen für vier Unternehmensbranchen: Einzelhandel (Ladenfront), E-Commerce (Einkaufswagen im Monitor), Banken (klassisches Bankgebäude), Personenverkehr (Bus).

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft eine Vielzahl von Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten. Konkret fallen folgende Branchen und Unternehmenstypen unter den Anwendungsbereich des BFSG:

  • E-Commerce-Unternehmen und Online-Händler: Alle Betreiber von Online-Shops und digitalen Marktplätzen
  • Finanzdienstleister: Banken, Versicherungen, Fintech-Unternehmen mit Kundenportalen und Online-Banking-Angeboten
  • Software- und App-Entwickler: Unternehmen, die Anwendungssoftware und mobile Apps für Endverbraucher entwickeln
  • Hardwarehersteller: Produzenten von Computern, Smartphones und anderen digitalen Endgeräten
  • Telekommunikationsanbieter: Unternehmen, die Telefon-, Internet- und Mobilfunkdienste anbieten
  • Transportdienstleister: Fluggesellschaften, Bahnunternehmen, Busunternehmen mit digitalen Buchungs- und Informationssystemen
  • Hersteller von Selbstbedienungsterminals: Unternehmen, die Geldautomaten, Ticketautomaten oder Informationsterminals herstellen
  • Verlage und Medienunternehmen: Anbieter von E-Books, digitalen Dokumenten und elektronischen Publikationen

Wichtig: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fokussiert sich auf Produkte und Dienstleistungen, die für Endverbraucher (Consumer) bereitgestellt werden. Unternehmen, die ausschließlich im B2B-Segment tätig sind und deren Produkte und Dienstleistungen nicht von Endverbrauchern genutzt werden, fallen in der Regel nicht direkt unter den Anwendungsbereich des BFSG.

Für kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro gelten teilweise Ausnahmen – allerdings nur für bestimmte Aspekte der Barrierefreiheitsanforderungen.[TC1] [DL2] [DL3]

2.3. Produkte und Dienstleistungen im Fokus

Das BFSG legt fest, welche konkreten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden müssen. Die wichtigsten Kategorien umfassen:

2.3.1. Digitale Lösungen:

  • Websites und Online-Shops: Müssen nach WCAG 2.1 Level AA barrierefrei gestaltet sein
  • Mobile Anwendungen (Apps): Müssen für Menschen mit verschiedenen Behinderungen nutzbar sein
  • E-Books und digitale Dokumente: Müssen mit assistiven Technologien wie Screenreadern kompatibel sein
  • Betriebssysteme und Software: Müssen barrierefrei bedienbar und mit assistiven Technologien nutzbar sein

2.3.2. Hardware und physische Produkte:

  • Computer und Smartphones: Bedienelemente müssen taktil erkennbar sein, Sprachausgabe muss unterstützt werden
  • Selbstbedienungsterminals: Geldautomaten, Ticketautomaten, Check-in-Automaten müssen für Menschen mit verschiedenen Behinderungen nutzbar sein
  • E-Book-Reader: Müssen Funktionen wie Vorlesen, Vergrößern und Kontrastanpassung bieten

2.3.3. Dienstleistungen:

  • E-Commerce-Dienste: Gesamter Einkaufsprozess muss barrierefrei sein
  • Bankdienstleistungen: Online-Banking, mobile Banking-Apps und zugehörige Authentifizierungsverfahren
  • Elektronische Kommunikationsdienste: Telefon- und Videotelefonie müssen für Menschen mit Hör- oder Sehbeeinträchtigungen nutzbar sein
  • Personenbeförderungsdienste: Digitale Reiseinformationen, Ticketbuchungen und Check-in-Prozesse

Für alle diese Kategorien gilt: Sie müssen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit verschiedenen Behinderungen [TC4] (Seh-, Hör-, motorische oder kognitive Einschränkungen) selbstständig und gleichberechtigt genutzt werden können.

3. Aktuelle Anforderungen und Neuerungen 2025

3.1. Bestehende Standards und was sich ändert

Bislang galten in Deutschland verpflichtende Barrierefreiheitsanforderungen hauptsächlich für den öffentlichen Sektor. Die wichtigsten bestehenden Regelungen sind:

  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes zu barrierefreien Informationstechniken
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0): Konkretisiert die technischen Standards für öffentliche Stellen
  • EU-Richtlinie 2016/2102: Regelt die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Das grundlegend Neue am Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 ist die Ausweitung auf den privaten Sektor. Diese Veränderung bringt weitreichende Konsequenzen mit sich:

  • Privatwirtschaftliche Verpflichtung: Erstmals müssen auch private Unternehmen verbindliche Barrierefreiheitsstandards einhalten.
  • Produktorientierter Ansatz: Neben digitalen Angeboten werden auch physische Produkte wie Selbstbedienungsterminals und Hardware erfasst.
  • EU-weite Harmonisierung: Einheitliche Standards in allen EU-Mitgliedstaaten sorgen für gleichwertige Wettbewerbsbedingungen.
  • Verpflichtende Konformitätsbewertung: Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
  • Marktüberwachung: Behördliche Kontrollen zur Einhaltung der Anforderungen werden eingeführt.

3.2. WCAG 2.1: Der maßgebliche Standard

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 der Web Accessibility Initiative (WAI) bilden den technischen Kern der Barrierefreiheitsanforderungen im digitalen Bereich. Diese international anerkannten Richtlinien definieren, wie Webinhalte und digitale Anwendungen barrierefrei gestaltet werden sollten.

Sechseckige Grafik mit dem WCAG-Logo in der Mitte, umgeben von vier Prinzipien: Wahrnehmbar (Auge), Bedienbar (Mauszeiger), Verständlich (Checkliste), Robust (Mikrochip).

Das BFSG verlangt die Einhaltung des Konformitätslevels AA der WCAG 2.1. Die Richtlinien basieren auf vier Grundprinzipien:

1.    Wahrnehmbarkeit: Informationen und Benutzeroberflächen müssen so dargestellt werden, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können.

  • Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte
  • Untertitel für Videos und Audiodeskriptionen
  • Anpassbare Darstellung ohne Informationsverlust

2.    Bedienbarkeit: Benutzeroberflächen und Navigation müssen bedienbar sein.

  • Vollständige Tastaturbedienbarkeit
  • Ausreichend Zeit für Interaktionen
  • Vermeidung von Inhalten, die Anfälle auslösen können
  • Navigationshilfen

3.    Verständlichkeit: Informationen und Bedienung müssen verständlich sein.

  • Lesbare und verständliche Texte
  • Vorhersehbares Verhalten von Webseiten
  • Unterstützung bei der Fehlervermeidung und -korrektur

4.    Robustheit: Inhalte müssen robust genug sein, um von verschiedenen Benutzeragenten und assistiven Technologien interpretiert werden zu können.

  • Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten
  • Korrekte Auszeichnung von Inhalten

Die WCAG 2.1 enthält insgesamt 78 Erfolgskriterien, die für das Konformitätslevel AA zu erfüllen sind. Dazu gehören beispielsweise ausreichende Farbkontraste, korrekte Auszeichnung von Formularfeldern und strukturierte Überschriften.

3.3. Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sieht verschiedene Durchsetzungsmechanismen und Sanktionen bei Nichteinhaltung vor:

  1. Bußgelder: Bei Verstößen gegen die Anforderungen können Geldbußen verhängt werden. Die genaue Höhe wird durch die zuständigen Aufsichtsbehörden festgelegt, kann aber empfindlich sein.
  2. Verbraucherbeschwerden: Das Gesetz etabliert ein Beschwerdeverfahren, bei dem Verbraucher nicht-konforme Produkte oder Dienstleistungen bei den zuständigen Behörden melden können.
  3. Anordnungen zur Beseitigung: Die Marktüberwachungsbehörden können anordnen, dass nicht-konforme Produkte vom Markt genommen oder entsprechend angepasst werden müssen.
  4. Schadenersatzforderungen: Bei gravierenden Verstößen können auch zivilrechtliche Ansprüche von betroffenen Personen geltend gemacht werden.
  5. Imageschaden: Neben den direkten rechtlichen Konsequenzen kann die öffentliche Wahrnehmung eines Unternehmens als "nicht inklusiv" erhebliche Reputationsschäden verursachen.
  6. Es ist daher für Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll, frühzeitig in die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen zu investieren, anstatt später mit kostspieligen Nachbesserungen und möglichen Sanktionen konfrontiert zu werden.

4. Die wirtschaftlichen Vorteile barrierefreier Lösungen

4.1. Erschließung neuer Zielgruppen

Die Investition in barrierefreie Produkte und Dienstleistungen erschließt Unternehmen einen bedeutenden Markt, der oft unterschätzt wird:

  • Globale Dimension: Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) leben weltweit etwa 1,3 Milliarden Menschen – rund 15% der Weltbevölkerung – mit einer Form von Behinderung.
  • Deutschland: In Deutschland leben etwa 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen (Stand 2021), was etwa 9,4% der Bevölkerung entspricht. Die tatsächliche Zahl der Menschen mit Beeinträchtigungen, die von barrierefreien Angeboten profitieren, ist jedoch deutlich höher.
  • Kaufkraft: Die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen verfügt über eine erhebliche Kaufkraft. Allein in Deutschland wird diese auf über 500 Milliarden Euro geschätzt.
  • Demografischer Wandel: Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit von Beeinträchtigungen. In einer alternden Gesellschaft wächst daher der Bedarf an barrierefreien Lösungen kontinuierlich.
  • Temporäre Einschränkungen: Auch Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen (z.B. nach Unfällen oder Operationen) profitieren von barrierefreien Angeboten und erweitern so die potenzielle Nutzergruppe.

Barrierefreiheit ist damit nicht nur ein soziales Anliegen, sondern eine wirtschaftlich sinnvolle Strategie zur Markterschließung.

4.2. Verbesserung der User Experience für alle Nutzer

Ein häufiges Missverständnis ist, dass Barrierefreiheit nur Menschen mit Behinderungen zugute kommt.[TC5]  Tatsächlich verbessern barrierefreie Lösungen die Nutzerfreundlichkeit für alle Anwender:

  • Universelle Usability: Maßnahmen wie klare Navigation, verständliche Sprache und konsistentes Design erleichtern allen Nutzern die Bedienung.
  • Situative Einschränkungen: Auch Nutzer ohne dauerhafte Beeinträchtigungen profitieren in bestimmten Situationen von Barrierefreiheit – etwa bei schlechten Lichtverhältnissen, in lauter Umgebung oder bei Nutzung kleiner Bildschirme.
  • Höhere Kundenzufriedenheit: Eine intuitive, barrierefreie Bedienung führt zu einer besseren Nutzererfahrung und damit zu höherer Kundenzufriedenheit und -bindung.
  • Senkung der Abbruchrate: Barrierefreie Websites weisen typischerweise niedrigere Abbruchraten auf, was besonders im E-Commerce zu höheren Konversionsraten führen kann.
  • Erhöhte Effizienz: Nutzer finden sich auf barrierefreien Websites schneller zurecht und können ihre Ziele effizienter erreichen – ein Vorteil für alle Kunden.

Konkrete Beispiele zeigen, dass Unternehmen nach Implementierung barrierefreier Designs oft Steigerungen der Conversion-Rates um 15-30% verzeichnen können.

4.3. SEO-Vorteile durch Barrierefreiheit

Ein wichtiger wirtschaftlicher Aspekt der Barrierefreiheit ist der positive Einfluss auf das Suchmaschinenranking. Viele Maßnahmen, die für Barrierefreiheit essenziell sind, verbessern gleichzeitig die Suchmaschinenoptimierung (SEO):

  • Strukturierte Inhalte: Eine klare HTML-Struktur mit korrekten Überschriftenhierarchien (h1, h2, h3) verbessert sowohl die Zugänglichkeit für Screenreader als auch die Indizierung durch Suchmaschinen.
  • Alt-Texte für Bilder: Alternativtexte für Grafiken helfen nicht nur blinden Nutzern, sondern ermöglichen auch Suchmaschinen, den Bildinhalt zu erfassen und relevant zu indizieren.
  • Semantisches Markup: Eine semantisch korrekte Auszeichnung von Inhalten (z.B. mit strukturierten Daten) unterstützt Screenreader und wird von Suchmaschinen für Rich Snippets genutzt.
  • Mobile Optimierung: Barrierefreie Websites sind in der Regel responsiv gestaltet – ein wichtiger Rankingfaktor seit der Einführung des Mobile-First-Index von Google.
  • Schnellere Ladezeiten: Barrierefreie Websites sind oft schlanker und performanter, was sich positiv auf die Page Speed auswirkt – ebenfalls ein wichtiger Rankingfaktor.
  • Verbesserte Nutzermetriken: Die bessere Usability führt zu längeren Verweildauern und niedrigeren Absprungraten – Signale, die von Suchmaschinen als Qualitätsindikatoren gewertet werden.

Studien zeigen, dass Websites nach Barrierefreiheits-Optimierungen durchschnittlich 15-35% mehr organischen Traffic verzeichnen können.

5. Praktische Umsetzung: So werden Sie BFSG-konform

5.1. Schritt 1: Website-Audit durchführen

Der erste Schritt zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen ist eine gründliche Analyse des aktuellen Stands. Hierfür empfiehlt sich ein umfassendes Website-Audit:

1. Automatisierte Tests: Nutzen Sie spezialisierte Tools zur ersten Überprüfung Ihrer Website auf Barrierefreiheitsprobleme. Zu den empfehlenswerten Tools gehören:

  • WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool)
  • axe DevTools
  • Lighthouse (Google)
  • Siteimprove Accessibility Checker
  • ARC Toolkit

2. Manuelle Prüfung: Automatisierte Tests erfassen nur etwa 30% aller Barrierefreiheitsprobleme. Ergänzen Sie daher Ihr Audit durch manuelle Überprüfungen:

  • Tastaturbedienbarkeit testen
  • Screenreader-Test durchführen (z.B. mit NVDA oder VoiceOver)
  • Kontraste und Farbwahrnehmung überprüfen
  • Strukturen und Hierarchien prüfen

3. Experten-Review: Für eine gründliche Analyse ist es ratsam, Experten für digitale Barrierefreiheit hinzuzuziehen. Diese können subtile Probleme identifizieren, die automatische Tests nicht erkennen.

4. Nutzer-Tests: Beziehen Sie idealerweise Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen in Ihre Tests ein, um realistische Nutzungsszenarien zu überprüfen.

5. Priorisierung der Probleme: Kategorisieren Sie die gefundenen Barrieren nach Schweregrad und Auswirkung auf die Nutzer, um eine effiziente Planung der Maßnahmen zu ermöglichen.

Das Ergebnis dieses Audits sollte ein detaillierter Bericht sein, der alle Barrierefreiheitsprobleme dokumentiert und als Grundlage für den nächsten Schritt dient.

5.2. Schritt 2: Design und Code anpassen

Nach dem Audit folgt die konkrete Umsetzung der Verbesserungen. Hier sind die wichtigsten Anpassungen in Design und Code:

5.2.1. Visuelle Gestaltung:

  • Farbkontraste: Stellen Sie sicher, dass Text und wichtige Elemente einen Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 (bei größerem Text 3:1) aufweisen.
  • Schriftgröße und -art: Verwenden Sie gut lesbare Schriftarten und erlauben Sie die Skalierung von Text ohne Informationsverlust.
  • Fokusindikatoren: Sorgen Sie für gut sichtbare Fokusmarkierungen bei Tastaturbedienung.
  • Informationsvermittlung: Stellen Sie sicher, dass Informationen nicht ausschließlich durch Farbe vermittelt werden.
Vergleich zweier Webseiten: links ein nicht barrierefreies, unübersichtliches Layout mit geringem Kontrast, rechts ein barrierefreies Layout mit klarer Struktur, hohem Kontrast und gut lesbaren Elementen.

Vergleich zweier Webseiten: links ein nicht barrierefreies, unübersichtliches Layout mit geringem Kontrast, rechts ein barrierefreies Layout mit klarer Struktur, hohem Kontrast und gut lesbaren Elementen.

5.2.2. HTML-Struktur:

  • Semantisches Markup: Verwenden Sie HTML5-Elemente wie <header>, <nav>, <main>, <article> entsprechend ihrer Bedeutung.
  • Überschriftenhierarchie: Implementieren Sie eine logische Überschriftenstruktur (<h1> bis <h6>).
  • Formularelemente: Versehen Sie alle Formularfelder mit korrekten Labels und Beschreibungen.
  • Tabellen: Strukturieren Sie Tabellen mit Kopfzeilen, Beschriftungen und Zusammenfassungen.
Vergleich von zwei Formularen: links ohne Beschriftungen und mit schlecht lesbaren Feldern, rechts barrierefreies Formular mit deutlicher Beschriftung und kontrastreichem Button.

5.2.3. Interaktivität:

  • Tastaturbedienbarkeit: Stellen Sie sicher, dass alle interaktiven Elemente mit der Tastatur bedienbar sind.
  • ARIA-Attributen: Setzen Sie WAI-ARIA-Attribute ein, um komplexe Interaktionen zugänglich zu machen.
  • Fehlerbehandlung: Implementieren Sie barrierefreie Fehlermeldungen mit klaren Hinweisen.
  • Zeitbeschränkungen: Bieten Sie Nutzern die Möglichkeit, Zeitlimits zu verlängern oder zu deaktivieren.
Links eine Website mit Fokus auf Maussteuerung und fehlender Tastaturbedienbarkeit, rechts eine barrierefreie Variante mit sichtbaren Labels, ARIA-Markierungen und Hinweis auf barrierefreie Fehlermeldung.

5.2.4. Multimedia:

  • Alternativtexte: Fügen Sie allen Bildern aussagekräftige Alt-Texte hinzu.
  • Untertitel und Transkripte: Stellen Sie für Videos Untertitel und für Audio-Inhalte Transkripte bereit.
  • Medienwiedergabe: Bieten Sie Kontrollen zur Steuerung von Video- und Audiowiedergabe.
Zwei Videoplayer im Vergleich: links ein einfacher Player ohne Untertitel oder Steuerung, rechts ein barrierefreier Player mit Bildbeschreibung, Untertitel-Dialog und Steuerungselementen.

5.2.5. Technische Optimierung:

  • Responsives Design: Stellen Sie sicher, dass Ihre Website auf allen Geräten nutzbar ist.
  • Performanz: Optimieren Sie die Ladezeiten, um die Nutzbarkeit zu verbessern.
  • Code-Qualität: Validieren Sie Ihren HTML-Code auf Fehler und Probleme.
Links ein Laptop mit einer nicht barrierefreien, nicht responsiven Website, rechts ein barrierefreies Design, das auf Desktop, Tablet und Smartphone korrekt dargestellt wird.

Es empfiehlt sich, diese Anpassungen in die regulären Entwicklungs- und Designprozesse zu integrieren, statt sie als separate Maßnahmen zu behandeln.

5.3. Schritt 3: Mitarbeiter schulen und Prozesse optimieren

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern erfordert eine nachhaltige Verankerung in der Unternehmenskultur. Dies wird durch gezielte Schulungen und optimierte Prozesse erreicht:

5.3.1. Mitarbeiterschulungen:

  • Entwicklerteam: Schulen Sie Ihre Entwickler in barrierefreier Programmierung und entsprechenden Frameworks.
  • Designteam: Vermitteln Sie Designern die Grundlagen des inklusiven Designs und barrierefreier Gestaltungsprinzipien.
  • Content-Team: Trainieren Sie Redakteure in der Erstellung barrierefreier Inhalte und Dokumente.
  • Marketing: Sensibilisieren Sie Marketingexperten für die Bedeutung der Barrierefreiheit in allen Kommunikationskanälen.
  • Kundensupport: Bereiten Sie Support-Mitarbeiter auf die Bedürfnisse von Kunden mit Behinderungen vor.

5.3.2. Integration in Entwicklungsprozesse:

  • Design-Guidelines: Entwickeln Sie verbindliche Richtlinien für barrierefreies Design und UI-Komponenten.
  • Code-Standards: Definieren Sie Standards für barrierefreien Code und integrieren Sie diese in Ihren Entwicklungsprozess.
  • Barrierefreiheits-Reviews: Führen Sie reguläre Überprüfungen der Barrierefreiheit als festen Bestandteil des Qualitätssicherungsprozesses ein.
  • Versionskontrolle: Stellen Sie sicher, dass bei Updates und neuen Funktionen die Barrierefreiheit nicht beeinträchtigt wird.

5.3.3. Dokumentation und Feedback:

  • Barrierefreiheitserklärung: Erstellen Sie eine öffentliche Erklärung zu Ihrem Engagement für Barrierefreiheit.
  • Feedback-Mechanismen: Implementieren Sie Möglichkeiten für Nutzer, Barrierefreiheitsprobleme zu melden.
  • Nutzertests: Integrieren Sie regelmäßige Tests mit Menschen mit verschiedenen Behinderungen in Ihren Entwicklungszyklus.

5.3.4. Zuständigkeiten definieren:

  • Barrierefreiheitsbeauftragte: Benennen Sie Verantwortliche für das Thema Barrierefreiheit in Ihrem Unternehmen.
  • Klare Rollen: Definieren Sie, wer für welche Aspekte der Barrierefreiheit zuständig ist.
  • Ressourcenplanung: Stellen Sie sicher, dass ausreichend Zeit und Budget für Barrierefreiheitsmaßnahmen eingeplant werden.

Diese Maßnahmen helfen, Barrierefreiheit als integralen Bestandteil Ihrer Unternehmensprozesse zu etablieren und langfristig zu gewährleisten.

5.4. Schritt 4: Kontinuierliche Überprüfung implementieren

Die Gewährleistung von Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Eine systematische, kontinuierliche Überprüfung ist unerlässlich, um die BFSG-Konformität dauerhaft sicherzustellen:

5.4.1. Regelmäßige Audits:

  • Zeitplan: Legen Sie einen festen Rhythmus für vollständige Barrierefreiheits-Audits fest (z.B. halbjährlich).
  • Automatisierte Tests: Implementieren Sie regelmäßige automatisierte Scans in Ihre CI/CD-Pipeline.
  • Experten-Reviews: Planen Sie regelmäßige externe Reviews durch Barrierefreiheitsexperten ein.

5.4.2. Monitoring-Tools:

  • Echtzeit-Überwachung: Nutzen Sie Tools wie Siteimprove oder Monsido für kontinuierliches Monitoring.
  • Nutzerfeedback-Analyse: Werten Sie Nutzerfeedback systematisch auf Hinweise zu Barrierefreiheitsproblemen aus.
  • Analytics: Überwachen Sie relevante Kennzahlen wie Absprungraten oder Verweildauer auf verschiedenen Geräten, um Hinweise auf mögliche Barrierefreiheitsprobleme zu erhalten.

5.4.3. Dokumentation der Barrierefreiheit:

  • Konformitätserklärung: Führen Sie eine aktuelle Dokumentation über den Grad der Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen.
  • Maßnahmenplan: Halten Sie fest, welche Verbesserungsmaßnahmen geplant sind und wann diese umgesetzt werden sollen.
  • Prüfprotokolle: Dokumentieren Sie alle durchgeführten Tests und deren Ergebnisse systematisch.

5.4.4. Anpassung bei technologischen Veränderungen:

  • Neue Standards: Verfolgen Sie die Entwicklung der Barrierefreiheitsstandards (z.B. WCAG-Updates).
  • Neue Technologien: Bewerten Sie neue Webtechnologien hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Barrierefreiheit.
  • Assistive Technologien: Testen Sie regelmäßig mit aktuellen Versionen assistiver Technologien.

Eine kontinuierliche Überprüfung stellt sicher, dass Ihre digitalen Angebote nicht nur zum Zeitpunkt der BFSG-Einführung barrierefrei sind, sondern es auch langfristig bleiben.

6. Digitale Barrierefreiheit: Best Practices für verschiedene Anwendungsbereiche

6.1. Websites und Online-Shops

Für Websites und Online-Shops ist die Barrierefreiheit besonders wichtig, da sie häufig den primären Kontaktpunkt zum Kunden darstellen. Hier sind spezifische Best Practices:

6.1.1. Navigationselemente:

  • Konsistente Navigation: Platzieren Sie Navigationsmenüs an vorhersehbaren Stellen und halten Sie die Struktur konsistent.
  • Skip-Links: Implementieren Sie "Skip to Content"-Links, damit Tastaturnutzer direkt zum Hauptinhalt springen können.
  • Breadcrumbs: Bieten Sie Breadcrumb-Navigation an, um die aktuelle Position innerhalb der Seitenstruktur zu verdeutlichen.
  • Sitemap: Stellen Sie eine übersichtliche Sitemap zur Verfügung.

6.1.2. E-Commerce-spezifische Elemente:

  • Produktfilter: Gestalten Sie Filterfunktionen so, dass sie mit Tastatur und Screenreadern nutzbar sind.
  • Produktbilder: Versehen Sie Produktbilder mit beschreibenden Alt-Texten, die relevante Produktmerkmale benennen.
  • Warenkorb: Implementieren Sie Statusmeldungen für Änderungen am Warenkorb, die von Screenreadern erkannt werden.
  • Checkout-Prozess: Gestalten Sie den Bezahlvorgang übersichtlich und fehlerfreundlich mit klaren Anweisungen.

6.1.3. Medieninhalte:

  • Videoplayer: Verwenden Sie barrierefreie Videoplayer mit Tastatursteuerung und Untertitelunterstützung.
  • Audio-Inhalte: Bieten Sie Transkriptionen für Podcasts und Audiodateien an.
  • Soziale Medien: Stellen Sie sicher, dass eingebettete Social-Media-Inhalte barrierefrei zugänglich sind.

6.2. Mobile Apps

Mobile Anwendungen stellen besondere Anforderungen an die Barrierefreiheit, da sie auf unterschiedlichen Geräten und Betriebssystemen funktionieren müssen:

6.2.1. App-Design:

  • Berührungsziele: Gestalten Sie Touch-Targets ausreichend groß (mindestens 9x9mm oder 44x44 Pixel).
  • Gerätorientierung: Unterstützen Sie sowohl Hochformat- als auch Querformatdarstellung.
  • Gestenerkennung: Bieten Sie alternative Bedienungsmöglichkeiten für komplexe Gesten.
  • Animations- und Bewegungssteuerung: Erlauben Sie Nutzern, unnötige Animationen zu reduzieren oder abzuschalten.

6.2.2. Betriebssystem-Integration:

  • Plattform-Richtlinien: Folgen Sie den Barrierefreiheitsrichtlinien der jeweiligen Plattform (iOS Accessibility, Android Accessibility).
  • System-APIs: Nutzen Sie native Accessibility-APIs, um die Integration mit Systemfunktionen wie VoiceOver oder TalkBack zu gewährleisten.
  • Benachrichtigungen: Stellen Sie sicher, dass App-Benachrichtigungen für Screenreader zugänglich sind.

6.2.3. Testing:

  • Gerätevielfalt: Testen Sie auf verschiedenen Geräten mit unterschiedlichen Bildschirmgrößen und Betriebssystemversionen.
  • Integration mit Hilfsmitteln: Überprüfen Sie die Kompatibilität mit externen Hilfsmitteln wie Bluetooth-Tastaturen oder Braillezeilen.

6.3. Self-Service-Terminals und Automaten

Auch Self-Service-Terminals wie Geldautomaten, Fahrkartenautomaten oder Check-in-Kiosks fallen unter das BFSG und müssen barrierefrei gestaltet werden:

6.3.1. Physische Zugänglichkeit:

  • Erreichbarkeit: Achten Sie auf geeignete Höhe und Freiraum für Rollstuhlfahrer.
  • Bedienelemente: Verwenden Sie taktil erkennbare Tasten mit ausreichendem Kontrast.
  • Eingabehilfen: Bieten Sie alternative Eingabemöglichkeiten wie Spracheingabe oder Touchscreen.

6.3.2. Interface-Design:

  • Einfache Bedienung: Gestalten Sie den Bedienablauf intuitiv und mit minimaler Komplexität.
  • Großer Text: Verwenden Sie ausreichend große Schrift (mindestens 16 Punkt).
  • Audio-Unterstützung: Integrieren Sie Sprachausgabe und Kopfhöreranschlüsse für private Audioausgabe.
  • Visuelles Feedback: Bieten Sie deutliches visuelles Feedback bei allen Interaktionen.

6.3.3. Inhalt und Orientierung:

  • Mehrsprachigkeit: Unterstützen Sie verschiedene Sprachen.
  • Klare Anweisungen: Formulieren Sie Anweisungen in einfacher, verständlicher Sprache.
  • Zeitlimits: Geben Sie Nutzern ausreichend Zeit für Eingaben oder Informationsverarbeitung.

6.4. Digitale Dokumente

Barrierefreie digitale Dokumente wie PDFs, E-Books oder Office-Dokumente sind ebenfalls Teil der BFSG-Anforderungen:

6.4.1. PDF-Dokumente:

  • Strukturierung: Verwenden Sie eine logische Dokumentenstruktur mit korrekten Überschriften, Listen und Tabellen.
  • Tags: Versehen Sie alle Inhalte mit semantischen Tags für Screenreader.
  • Lesezeichen: Fügen Sie Lesezeichen für längere Dokumente hinzu.
  • Alternativtexte: Versehen Sie alle nicht-textlichen Elemente mit aussagekräftigen Beschreibungen.
  • Schrifteigenschaften: Verwenden Sie echten Text statt Bilder von Text und eingebettete Schriften.

6.4.2. Office-Dokumente:

  • Formatvorlagen: Nutzen Sie Formatvorlagen für Überschriften und andere strukturelle Elemente.
  • Barrierefreiheitsprüfung: Verwenden Sie die integrierten Barrierefreiheitsprüfungen in Microsoft Office oder LibreOffice.
  • Tabellen: Gestalten Sie Tabellen mit Kopfzeilen und vermeiden Sie verschachtelte Tabellen.
  • Hyperlinks: Verwenden Sie aussagekräftige Linktexte statt URLs oder generischer Formulierungen wie "Hier klicken".

6.4.3. E-Books:

  • Reflowable Text: Erstellen Sie E-Books mit anpassbarem Text, der sich an verschiedene Bildschirmgrößen anpassen kann.
  • Navigation: Bieten Sie ein strukturiertes Inhaltsverzeichnis und Kapitelnavigation.
  • Multimedia: Stellen Sie Alternativtexte für Bilder und Beschreibungen für komplexe Grafiken bereit.
  • Formatierung: Vermeiden Sie fixe Layouts zugunsten flexibler Formatierung.

Die Umsetzung dieser Best Practices in den verschiedenen Anwendungsbereichen hilft Unternehmen, die BFSG-Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig die Nutzererfahrung für alle Kunden zu verbessern.

7. Fazit: Jetzt handeln und Wettbewerbsvorteile sichern

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung digitale Inklusion dar. Für Unternehmen ist es mehr als nur eine rechtliche Verpflichtung – es bietet die Chance, sich als zukunftsorientiertes und verantwortungsbewusstes Unternehmen zu positionieren.

Illustration eines stilisierten Kalenders im Pixelstil mit Häkchensymbol und dem Datum 28. Juni 2025 in Großschrift darunter.

7.1. Warum frühzeitiges Handeln entscheidend ist

Die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen benötigt Zeit, Ressourcen und Expertise. Unternehmen, die jetzt mit der Implementierung beginnen, profitieren in mehrfacher Hinsicht:

  • Wettbewerbsvorteil: Frühzeitige Anpassung ermöglicht einen Vorsprung gegenüber der Konkurrenz und positioniert Ihr Unternehmen als Vorreiter für digitale Inklusion.
  • Kosteneffizienz: Eine schrittweise Integration in bestehende Entwicklungszyklen ist deutlich kosteneffizienter als nachträgliche Anpassungen unter Zeitdruck.
  • Vermeidung von Risiken: Rechtliche Risiken wie Bußgelder oder Klagen werden minimiert, ebenso wie potenzielle Reputationsschäden.
  • Verbesserte Kundenerfahrung: Barrierefreie Lösungen bieten allen Nutzern eine bessere User Experience und stärken so die Kundenbindung.
  • Erschließung neuer Märkte: Mit barrierefreien Angeboten erreichen Sie neue Kundengruppen und erweitern Ihre Marktpräsenz.

7.2. Der richtige Zeitpunkt ist jetzt

Obwohl das BFSG erst 2025 vollständig in Kraft tritt, sollten Unternehmen bereits jetzt handeln:

  1. Status-Quo-Analyse: Ermitteln Sie den aktuellen Stand der Barrierefreiheit in Ihrem Unternehmen.
  2. Roadmap entwickeln: Erstellen Sie einen realistischen Zeitplan für notwendige Anpassungen.
  3. Know-how aufbauen: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter und erweitern Sie die Expertise im Bereich digitale Barrierefreiheit.
  4. Schrittweise Implementierung: Beginnen Sie mit den wichtigsten Kundenschnittstellen und arbeiten Sie systematisch an der Umsetzung.

7.3. Nachhaltiger Mehrwert durch Barrierefreiheit

Die Investition in barrierefreie Lösungen zahlt sich langfristig aus:

  • Nachhaltigkeit: Barrierefreie Lösungen sind zukunftssicher und weniger anfällig für technologische Veränderungen.
  • Innovation: Der inklusive Ansatz fördert kreative Lösungen, die allen Nutzern zugutekommen.
  • Positive Außenwahrnehmung: Engagement für Barrierefreiheit stärkt Ihr Unternehmensimage und unterstreicht Ihre gesellschaftliche Verantwortung.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 ist eine Chance zur Modernisierung und Verbesserung Ihrer digitalen Angebote. Unternehmen, die diese Chance nutzen, werden nicht nur rechtlich abgesichert sein, sondern können sich auch als innovative und kundenorientierte Vorreiter profilieren.

8. Hilfreiche Tools und Ressourcen

Um die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen zu erleichtern, stehen verschiedene Tools und Ressourcen zur Verfügung:

8.1. Analysewerkzeuge

Diese Tools helfen dabei, bestehende Barrieren zu identifizieren:

  1. WAVE Web Accessibility Evaluation Tool: Kostenfreies Tool zur Analyse von Webseiten auf Barrierefreiheitsprobleme.
  2. axe DevTools: Browser-Erweiterung für automatisierte Barrierefreiheitstests.
  3. Lighthouse: Google-Tool zur Überprüfung von Webseiten, einschließlich Barrierefreiheitsaspekten.
  4. Colour Contrast Analyser: Tool zur Überprüfung von Farbkontrasten.
  5. Screenreader-Programme: NVDA (kostenlos) oder JAWS für manuelle Tests mit Screenreadern.

8.2. Entwicklungsressourcen

Diese Ressourcen unterstützen Entwickler bei der barrierefreien Implementierung:

  1. WAI-ARIA Authoring Practices: Anleitungen zur Verwendung von ARIA-Attributen für barrierefreie Webkomponenten.
  2. A11Y Project: Sammlung von Patterns, Checklisten und Ressourcen für barrierefreie Webentwicklung.
  3. Inclusive Components: Muster für barrierefreie Webkomponenten.
  4. MDN Accessibility Guide: Umfassende Dokumentation zu Barrierefreiheit in der Webentwicklung.
  5. WebAIM Articles: Vertiefende Artikel zu verschiedenen Aspekten der digitalen Barrierefreiheit.

8.3. Schulungsmaterial

Ressourcen zur Weiterbildung von Mitarbeitern:

  1. Udacity Web Accessibility: Kostenloser Kurs zu Grundlagen der Web-Barrierefreiheit.
  2. edX Introduction to Web Accessibility: Einführungskurs der W3C.
  3. Deque University: Umfassendes Schulungsangebot (kostenpflichtig).
  4. Microsoft Accessibility Training: Microsoft-Kurs zu Barrierefreiheitsfundamenten.

8.4. Deutsche Ressourcen

Spezifische Ressourcen für den deutschen Kontext:

  1. BITV 2.0 Test: Prüfverfahren zur Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung.
  2. BIK für Alle: Beratungs- und Informationsportal zur digitalen Barrierefreiheit.
  3. Aktion Mensch Barrierefreiheit: Informationen und Ressourcen zur digitalen Barrierefreiheit.
  4. Barrierefreies Webdesign: Deutschsprachiges Portal mit Praxistipps.

8.5. Gesetzliche Grundlagen und Standards

  1. European Accessibility Act: Vollständiger Text der EU-Richtlinie.
  2. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Offizieller Gesetzestext.
  3. WCAG 2.1: Web Content Accessibility Guidelines in ihrer aktuellen Version.
  4. EN 301 549: Europäischer Standard für barrierefreie IKT-Produkte und -Dienstleistungen.

Die Nutzung dieser Tools und Ressourcen kann den Prozess der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen erheblich erleichtern und die Qualität der Ergebnisse verbessern.

9. Quellenverzeichnis

9.1. Gesetzliche Grundlagen

1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). (2021). Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html

2. Europäisches Parlament und Rat. (2019). Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act). https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32019L0882

3. Bundesministerium der Justiz. (2019). Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/

9.2. Technische Standards

4. World Wide Web Consortium (W3C). (2018). Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. https://www.w3.org/TR/WCAG21/

5. European Telecommunications Standards Institute (ETSI). (2021). EN 301 549 v3.2.1: Accessibility requirements for ICT products and services. https://www.etsi.org/deliver/etsi_en/301500_301599/301549/03.02.01_60/en_301549v030201p.pdf

6. World Wide Web Consortium (W3C). (2021). WAI-ARIA Authoring Practices 1.2. https://www.w3.org/TR/wai-aria-practices-1.2/

9.3. Statistische Daten und Wirtschaftliche Aspekte

7. Weltgesundheitsorganisation (WHO). (2022). Disability and Health. https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/disability-and-health

8. Statistisches Bundesamt. (2021). Statistik der schwerbehinderten Menschen. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Behinderte-Menschen/_inhalt.html

9. Click-Away Pound Survey. (2019). The business case for accessible e-commerce. https://clickawaypound.com/

9.4. Praktische Umsetzung

10. WebAIM. (2022). WebAIM Million: An annual accessibility analysis of the top 1,000,000 home pages. https://webaim.org/projects/million/

11. Deque Systems. (2021). Accessibility Resource Library. https://www.deque.com/resources/

12. A11Y Project. (2022). Web Accessibility Checklist. https://www.a11yproject.com/checklist/

13. Nielsen Norman Group. (2021). Accessible Design for Users With Disabilities. https://www.nngroup.com/reports/accessibility/

9.5. Zusätzliche Informationen

14. Aktion Mensch. (2022). Studie: Digitale Teilhabe. https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/studie-digitale-teilhabe

15. Bundesfachstelle Barrierefreiheit. (2022). Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Themen/EU-Richtlinien-und-Gesetze/European-Accessibility-Act/european-accessibility-act_node.html

 

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Danjela L.
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